Brandschutzkonzepte Hellersdorf vom Sachverständigen.

Als Sachverständigenbüro sind wir seit zwei Generationen im Raum Hellersdorf auf die Erstellung von Gutachten und Konzepten im Bereich Brandschutz spezialisiert. Dabei reicht unser Spektrum vom vorbeugenden Brandschutz über die Erstellung von Brandschutznachweisen und -gutachten bis hin zur fachlichen Bauleitung Ihrer Umbau- oder Neubaumaßnahmen.

Ob bei Einfamilienhäusern, Wohnanlagen / Mehrfamilienhäuser, Industriebauten oder Immobilien mit besonderer Nutzung (Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Seniorenwohnheime / Altenheime, Garagen, Hochhäusern etc.) – Sie als Kunde profitieren stets von unserer Fachkompetenz und Erfahrung, die wir uns in unserer jahrzehntelangen Tätigkeit alstätige Sachverständige im Bauwesen und Brandschutz erarbeitet haben. Wir garantieren Ihnen eine ganzheitliche Brandschutzplanung in Hellersdorf

Unsere weiteren Tätigkeitsfelder sind im Raum Hellersdorf: Bestandsanalysen, Brandschutzberatung, Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten und externer Brandschutzbeauftragter.

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SERVICE
Persönliche Beratung Fester Ansprechpartner Leistungen aus einer Hand
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Kompetenz
Studierte Ingenieure Geprüfte Sachverständige Ständige Fort - & Weiterbildung
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EFFIZIENZ
Zeitersparnis Kostenersparnis Wirtschaftliche Planung
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Transparenz
Klare Projektdefinition Ständiger Direktkontakt Rücksprache mit Architekten

Makrolage Hellersdorf

Ist ein Ortsteil im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Bis zur Verwaltungsreform bestand seit 1986 der Bezirk Hellersdorf. Der Ortsteil entstand einem Projekt einer Großwohnsiedlung in Plattenbauweise durch Ausgliederung aus dem damaligen Stadtbezirk Marzahn. Zum ehemaligen Bezirk Hellersdorf gehörten die Ortsteile Kaulsdorf, Mahlsdorf und der namensgebende Ortsteil Hellersdorf.

Unmittelbare Nachbarstädte: Berlin, Moabit, Gesundbrunnen, Kreuzberg, Tiergarten,

Wer darf in Hellersdorf Brandschutzkonzepte erstellen?

Hellersdorf liegt in Berlin. Wer in Hellersdorf und Umgebung Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise oder Feuerwehrpläne erstellen darf, regelt in Berlin die geltende Bauordnung. Hier ist einschlägig:

Der Brandschutznachweis ist zusätzlich zu den Bauvorlagen zu erstellen und besteht aus eigenständigen Unterlagen, deren Grundlage die Bauvorlagen gemäß § 9 Abs. 4 der Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und das Verfahren im Einzelnen ( BauVerfVO) sind.
Der Entwurfsverfasser (§ 55 BauO Bln) hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Brandschutznachweis und die Bauvorlagen nicht widersprechen. Fachplaner (§ 55 Abs. 2 BauO Bln) sollen den Entwurfsverfasser informieren, wenn der Brandschutznachweis Änderungen der Bauvorlagen bedingt.
Der Brandschutznachweis ist anhand der Anforderungen des § 11 Abs. 1 BauVerfVO zu erstellen; bei Sonderbauten gelten zusätzlich die Anforderungen nach § 11 Abs. 2 BauVerfVO.
Sollen von den materiellen Brandschutzanforderungen der BauO Bln Abweichungen nach § 68 Abs.1 BauO Bln erteilt oder Erleichterungen im Sinne von § 52 Absatz 1 Satz 2 BauO Bln gewährt werden, sind die Gründe und ggf. die brandschutztechnischen Kompensationsmaßnahmen im Brandschutznachweis darzustellen.
Für Sonderbauten und Gebäude der Gebäudeklasse 5 sind in Hellersdorf von einem Amt oder einem Brandschutzprüfsachverständigen zu prüfen. Wir arbeiten in Hellersdorf mit unterschiedlichen Brandschutzprüfsachverständigen zusammen.
Für die Erstellung von Brandschutznachweisen der Gebäudeklasse 1 bis 3 ist eine Bauvorlageberechtigung notwendig.

Wir erfüllen die Voraussetzungen, um für alle Gebäudeklassen in Hellersdorf die Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise zu erstellen.

Karl Hügerich GmbH – Sachverständige für Brandschutz & Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise werden bei uns nur durch unsere Ingenieure und Sachverständigen durchgeführt. Diese sind nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierte Sachverständige im Brandschutzwesen.

Überlassen Sie Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kunden und Mandanten nicht dem Zufall. Vertrauen Sie auf unsere Qualifikation und unseren Fachverstand. Wir werden Sie mit unserem Know How überzeugen.

Brandschutzkonzepte Hellersdorf
Brandschutznachweise Hellersdorf

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Mit dieser Formulierung in den Landesbauordnungen schreibt der Gesetzgeber für JEDES Bauvorhaben den Nachweis über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen zwingend vor.

Für einfache Bauvorhaben (wie Wohnhäuser, kleinere Industriebauten oder Pensionen) genügt in der Regel der sogenannte Brandschutznachweis. Diesen erstellen wir Ihnen gerne - nutzen Sie einfach unser Anfrageformular.

Besondere Bauten erfordern regelmäßig ein vollständiges Brandschutzkozept. Es gilt: Je früher der Brandschutz in die baurelevanten Planungen mit einfließt, desto weniger Kosten und Verzögerungen entstehen in der Folge.

Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit unseren Brandschutzexperten auf - wir führen Ihr Brandschutzkonzept zu einem erfolgreichen Abschluss.

Dafür garantieren wir mit unserer Expertise.

Ihre Karl Hügerich GmbH

wie wir arbeiten

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Bedarf ermitteln

Mit unserem einfachen Online-Fragebogen ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf in nur zwei Minuten.

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Angebote erhalten

Wir bearbeiten Ihre Anfrage binnen zwei Werktagen und übermitteln Ihr persönliches Angebot.

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Umsetzung

Unsere Sachverständigen kümmern sichum Ihr Bauvorhaben und Ihren Brandschutz.

Mit Brandschutzkonzeptenan Ihrer Seite