Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 vom Sachverständigen

Ein Flucht- und Rettungsplan kostet zwischen 150 und 300 Euro pro Plan - bei größeren Mengen bieten wir attraktive Paketpreise. Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt Ihren Mitarbeitern und Besuchern im Notfall den sichersten Weg ins Freie und informiert über wichtige Verhaltensregeln. Als zertifizierte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz erstellen wir seit über 25 Jahren normkonforme Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Gewerbeobjekte in ganz Deutschland. Die Dipl.-Ing. (TU) Karl Hügerich GmbH aus Weidenberg bei Bayreuth liefert Ihnen Fluchtpläne, die den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten entsprechen. Kontaktieren Sie uns unter 09278-774500 für ein kostenfreies Angebot.

Key Facts: Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601

  • Kosten: 150 - 300 Euro pro Plan, Paketpreise verfügbar
  • Norm: DIN ISO 23601 und ASR A2.3
  • Symbole: ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010
  • Pflicht bei: Arbeitsstätten mit erhöhter Gefährdung, Sonderbauten
  • Anbieter: Dipl.-Ing. (TU) Karl Hügerich GmbH, Weidenberg
  • Kontakt: 09278-774500 oder brandschutzkonzept-fachplaner.de/anfrage
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SERVICE
Persönliche Beratung Fester Ansprechpartner Leistungen aus einer Hand
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Kompetenz
Studierte Ingenieure Geprüfte Sachverständige Ständige Fort - & Weiterbildung
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EFFIZIENZ
Zeitersparnis Kostenersparnis Wirtschaftliche Planung
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Transparenz
Klare Projektdefinition Ständiger Direktkontakt Rücksprache mit Architekten

Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?

Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine grafische Darstellung, die den Grundriss eines Gebäudes oder Gebäudeteils zeigt und alle für die Flucht und Rettung relevanten Informationen enthält. Er zeigt die Fluchtwege, Notausgänge, Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie den Sammelplatz. Ergänzt wird die grafische Darstellung durch Verhaltensregeln für den Brand- und Notfall.

Im Gegensatz zum Feuerwehrplan, der sich an die Einsatzkräfte der Feuerwehr richtet, ist der Flucht- und Rettungsplan für die Nutzer des Gebäudes bestimmt. Er wird an gut sichtbaren Stellen im Gebäude ausgehängt, typischerweise in Eingangsbereichen, Fluren, Treppenhäusern und an zentralen Punkten in größeren Räumen. Der Betrachter soll sich auf dem Plan orientieren und den kürzesten Fluchtweg erkennen können.

Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist in der DIN ISO 23601 geregelt, die internationale Vorgaben für Gestaltung und Inhalt festlegt. In Deutschland sind zusätzlich die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 für Fluchtwege und Notausgänge sowie ASR A1.3 für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung zu beachten. Unsere Sachverständigen kennen alle relevanten Normen und erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne entsprechend den aktuellen Anforderungen.

Wann sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich?

Flucht- und Rettungspläne sind Pflicht für Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefahr oder besonderen Risiken. Die rechtliche Grundlage bilden die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A2.3. Auch Versicherungen fordern häufig Fluchtpläne als Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Konkret sind Flucht- und Rettungspläne in der Regel erforderlich bei:

  • Größeren Gebäuden mit unübersichtlicher Fluchtwegsituation
  • Gebäuden mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial
  • Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr oder häufig wechselnden Personen
  • Versammlungsstätten, Hotels, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Gebäuden, in denen sich Personen aufhalten, die mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut sind

Auch die Baugenehmigung oder brandschutztechnische Auflagen können die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen vorschreiben. Unabhängig von gesetzlichen Pflichten empfehlen wir Flucht- und Rettungspläne für alle Arbeitsstätten mit mehr als einem Fluchtweg oder einer Nutzfläche über 100 Quadratmetern. Bei Fragen zur Erforderlichkeit beraten wir Sie gerne unter 09278-774500.

Anforderungen nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3

Die DIN ISO 23601 legt die Gestaltungsgrundsätze für Flucht- und Rettungspläne fest und gilt international. Sie definiert Anforderungen an Format, Maßstab, Farbgebung, Symbole und Inhalte. Ein normkonformer Flucht- und Rettungsplan muss diese Vorgaben erfüllen, um eine einheitliche und verständliche Darstellung zu gewährleisten.

Nach DIN ISO 23601 muss der Plan so ausgerichtet sein, dass die Darstellung der Umgebung aus Sicht des Betrachters erfolgt. Der aktuelle Standort wird mit einem blauen Punkt und der Beschriftung "Sie sind hier" markiert. Die Fluchtwege werden grün dargestellt, ebenso wie die Notausgänge. Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Wandhydranten und Brandmelder werden mit roten Symbolen gekennzeichnet. Erste-Hilfe-Einrichtungen erscheinen in Grün mit weißem Kreuz.

Die ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen für Arbeitsstätten in Deutschland. Sie fordert, dass der Plan den aktuellen Stand des Gebäudes zeigt und bei Änderungen aktualisiert wird. Der Plan muss Verhaltensregeln für den Brandfall und für Unfälle enthalten. Die Symbole müssen der ASR A1.3 entsprechen, die wiederum auf die DIN EN ISO 7010 verweist. Unsere Sachverständigen berücksichtigen alle Normanforderungen und erstellen Pläne, die einer behördlichen Prüfung standhalten.

Symbole und Kennzeichnung nach ASR A1.3

Die grafischen Symbole in Flucht- und Rettungsplänen sind nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 genormt. Diese einheitliche Symbolik ist entscheidend für die schnelle Erfassung der Planinhalte, da die Symbole international bekannt und ohne Sprachkenntnisse verständlich sind. Die korrekte Anwendung der Symbole ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines Flucht- und Rettungsplans.

Rettungszeichen (Grün)
  • Richtungspfeil für den Fluchtweg
  • Notausgang-Zeichen
  • Erste-Hilfe-Kreuz
  • Sammelstelle als Treffpunkt
  • Notduschen und Augenspüleinrichtungen
Brandschutzzeichen (Rot)
  • Feuerlöscher
  • Wandhydranten
  • Feuermelder
  • Löschdecken
  • Weitere Brandbekämpfungseinrichtungen

Die einheitliche Farbgebung ermöglicht eine intuitive Unterscheidung zwischen Fluchtweg-Informationen und Brandschutzeinrichtungen.

Inhalte eines Flucht- und Rettungsplans

Ein vollständiger Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 enthält verschiedene Pflichtbestandteile, die zusammen ein aussagekräftiges Dokument ergeben. Die sorgfältige Zusammenstellung aller Inhalte gewährleistet, dass der Plan im Notfall schnell erfasst werden kann und alle relevanten Informationen liefert.

Grafischer Teil

Zeigt den Grundriss mit allen für die Flucht relevanten Elementen:

  • Fluchtwege mit Richtungsangabe
  • Notausgänge und deren Bezeichnung
  • Treppen und Aufzüge (mit Hinweis: Aufzüge im Brandfall nicht benutzen)
  • Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten)
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Standort des Betrachters ("Sie sind hier")
  • Sammelplatz außerhalb des Gebäudes

Textlicher Teil

Enthält Verhaltensregeln für den Notfall:

  • Verhalten im Brandfall:
    • Ruhe bewahren
    • Brand melden
    • In Sicherheit bringen
    • Löschversuch unternehmen
  • Verhalten bei Unfällen:
    • Hinweise zur Ersten Hilfe
    • Notruf-Informationen

Plus: Legende der Symbole, Ersteller und Erstellungsdatum

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?

Ein Flucht- und Rettungsplan kostet zwischen 150 und 300 Euro pro Plan. Bei mehreren Plänen für ein Objekt bieten wir attraktive Paketpreise an.

Umfang Beschreibung Preis
Einzelplan Ein Flucht- und Rettungsplan für einen Büroflur ca. 180 Euro
Paket 5 Pläne Für ein kleineres Bürogebäude ca. 750 Euro
Paket 5-10 Pläne Für ein mittelgroßes Bürogebäude 800 - 1.500 Euro
Hotel / Pflegeheim Ca. 15 Pläne für mehrere Geschosse 1.200 - 1.800 Euro
Schule / große Objekte 20 oder mehr Pläne Individuelles Angebot

In den Preisen sind die Begehung, die Planerstellung nach DIN ISO 23601 sowie die Lieferung der druckfertigen Dateien enthalten. Der Druck und die Laminierung oder Rahmung der Pläne können optional hinzugebucht werden oder in Eigenregie erfolgen. Fordern Sie jetzt Ihr kostenfreies Angebot an unter 09278-774500. Garantiert innerhalb von zwei Werktagen erhalten Sie Ihr persönliches Angebot.

Unsere Leistungen bei Flucht- und Rettungsplänen

Die Dipl.-Ing. (TU) Karl Hügerich GmbH bietet Ihnen einen Komplettservice für Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601. Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen normkonforme Pläne, die den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten entsprechen. Von der Beratung bis zum fertigen Aushang erhalten Sie alles aus einer Hand.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Begehung Ihres Objekts und Erfassung aller relevanten Gegebenheiten
  • Erstellung der Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 mit Symbolen nach ASR A1.3
  • Standortbezogene Ausrichtung für jeden Aushangort
  • Integration der Verhaltensregeln für Brand- und Notfall
  • Abstimmung mit Ihrem Sicherheitsbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Lieferung der fertigen Pläne in digitaler Form
  • Hochwertige Druckexemplare auf Anfrage

Ergänzend zu Flucht- und Rettungsplänen erstellen wir auch Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 sowie Brandschutzordnungen nach DIN 14096. Die Kombination dieser Leistungen gewährleistet eine konsistente Darstellung in allen Dokumenten und einen einheitlichen Sicherheitsstandard in Ihrem Unternehmen. Kontaktieren Sie uns unter 09278-774500 für ein individuelles Angebot.

Aushang und Platzierung der Fluchtpläne

Die richtige Platzierung der Flucht- und Rettungspläne ist ebenso wichtig wie deren fachgerechte Erstellung. Nur wenn die Pläne an den richtigen Stellen hängen und gut sichtbar sind, können sie im Notfall ihren Zweck erfüllen. Die ASR A2.3 gibt Hinweise zur Anbringung, die bei der Planung der Aushangstandorte zu berücksichtigen sind.

Typische Aushangstandorte sind:

  • Eingangsbereiche und Empfangszonen
  • Treppenhäuser und Aufzugsvorräume
  • Kreuzungen von Fluren
  • Zentrale Punkte in großen Räumen (Produktionshallen, Großraumbüros)
  • Pausenräume und Kantinen
  • Bereiche mit Publikumsverkehr

Jeder Plan muss standortbezogen ausgerichtet sein, das heißt die Darstellung entspricht der Blickrichtung des Betrachters. Der Standort wird mit "Sie sind hier" markiert, sodass sich der Betrachter sofort orientieren kann. Bei einem Gebäude mit mehreren Geschossen ist für jedes Geschoss ein separater Plan erforderlich. Die Anbringungshöhe sollte so gewählt werden, dass der Plan bequem gelesen werden kann, üblicherweise in einer Höhe von etwa 1,50 bis 1,70 Meter. Wir beraten Sie zur optimalen Platzierung und liefern die Pläne mit Angabe der vorgesehenen Aushangstandorte.

Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne müssen stets den aktuellen baulichen und organisatorischen Gegebenheiten entsprechen. Veraltete Pläne können im Notfall zu gefährlichen Fehlentscheidungen führen, wenn beispielsweise Fluchtwege nicht mehr existieren oder verlegt wurden. Die ASR A2.3 fordert daher eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Pläne.

Eine Aktualisierung ist erforderlich bei:

  • Baulichen Änderungen wie Umbauten, Erweiterungen oder Änderungen der Raumaufteilung
  • Änderungen der Fluchtwegeführung oder der Notausgänge
  • Änderungen der Standorte von Feuerlöschern oder Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Änderungen des Sammelplatzes
  • Änderungen der Nutzung, die Auswirkungen auf die Fluchtwegsituation haben

Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung der Flucht- und Rettungspläne im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsbegehung. Dabei wird geprüft, ob die Darstellung noch der Realität entspricht und ob alle Angaben aktuell sind. Bei Änderungen erstellen wir aktualisierte Pläne und liefern neue Aushangexemplare. Sprechen Sie uns an für ein Angebot zur Überprüfung und Aktualisierung Ihrer bestehenden Fluchtpläne.

wie wir arbeiten

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Bedarf ermitteln

Mit unserem einfachen Online-Fragebogen ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf in nur zwei Minuten.

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Angebote erhalten

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Umsetzung

Unsere Sachverständigen kümmern sichum Ihr Bauvorhaben und Ihren Brandschutz.

Häufige Fragen zu Flucht- und Rettungsplänen

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan kostet zwischen 150 und 300 Euro pro Plan. Bei mehreren Plänen bieten wir Paketpreise an. Für ein mittelgroßes Gebäude mit fünf bis zehn Plänen sind Gesamtkosten zwischen 800 und 1.500 Euro üblich. Wir erstellen Ihnen innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot.
Wer erstellt Flucht- und Rettungspläne?
Flucht- und Rettungspläne werden von qualifizierten Fachleuten wie Brandschutzsachverständigen, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder spezialisierten Planungsbüros erstellt. Die Erstellung erfordert Kenntnisse der DIN ISO 23601 und der ASR A2.3. Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?
Flucht- und Rettungspläne müssen bei jeder relevanten Änderung aktualisiert werden. Dazu gehören bauliche Änderungen, Änderungen der Fluchtwegeführung oder der Standorte von Sicherheitseinrichtungen. Wir empfehlen zusätzlich eine jährliche Überprüfung auf Aktualität.
Welche Normen gelten für Flucht- und Rettungspläne?
Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 erstellt. In Deutschland sind zusätzlich die ASR A2.3 für Fluchtwege und Notausgänge sowie die ASR A1.3 für die Sicherheitskennzeichnung zu beachten. Die Symbole entsprechen der DIN EN ISO 7010.
Wo müssen Flucht- und Rettungspläne hängen?
Flucht- und Rettungspläne müssen an gut sichtbaren, zentralen Stellen hängen. Typische Standorte sind Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Flurkreuzungen und zentrale Punkte in großen Räumen. Jeder Plan muss standortbezogen ausgerichtet sein und den aktuellen Betrachterstandort zeigen.
Sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?
Flucht- und Rettungspläne sind Pflicht nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.3, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung dies erfordern. In der Praxis sind sie für die meisten gewerblichen und öffentlichen Gebäude mit mehreren Fluchtwegen oder erhöhtem Gefährdungspotenzial vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Fluchtplan und Feuerwehrplan?
Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an die Gebäudenutzer und wird im Gebäude ausgehängt. Er zeigt Fluchtwege und Verhaltensregeln. Der Feuerwehrplan richtet sich an die Feuerwehr und wird in der Brandmeldezentrale hinterlegt. Er enthält detaillierte Informationen für den Einsatz.
Welche Unterlagen werden für Flucht- und Rettungspläne benötigt?
Für die Erstellung benötigen wir aktuelle Grundrisse aller Geschosse sowie Informationen zu Fluchtwegen, Notausgängen und Sicherheitseinrichtungen. Ergänzend führen wir eine Begehung durch, um alle relevanten Details zu erfassen und die Aushangstandorte festzulegen.

Jetzt Flucht- und Rettungspläne anfordern

Sie benötigen Flucht- und Rettungspläne für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenfreies und unverbindliches Angebot. Unsere erfahrenen Sachverständigen erstellen normkonforme Pläne nach DIN ISO 23601, die den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechen.

Nutzen Sie unser Anfrageformular unter brandschutzkonzept-fachplaner.de/anfrage oder rufen Sie uns direkt an unter 09278-774500. Schildern Sie uns Ihr Objekt und die gewünschte Anzahl an Plänen. Garantiert innerhalb von zwei Werktagen erhalten Sie Ihr persönliches Angebot.

Die Dipl.-Ing. (TU) Karl Hügerich GmbH aus Weidenberg bei Bayreuth ist seit über 25 Jahren Ihr kompetenter Partner für Flucht- und Rettungspläne und alle weiteren Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes. Mit der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 garantieren wir Ihnen höchste Qualität.