Feuerwehrpläne vom Sachverständigen.

Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln für die Feuerwehr damit diese sicher und schnelle Hilfe leisten kann. Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Diese liefern für die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt die wesentlichen Informationen, um eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage zu ermöglichen.

Der Feuerwehrplan trägt dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben Feuerwehrpläne Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.

Feuerwehrpläne enthalten folgende Angaben:

  • Darstellung der baulichen Anlage
  • Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse
  • Durchfahrtsbreiten und -höhen
  • Flächen für die Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen
  • angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung
  • Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung
  • Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung
  • Trennwände, Brandabschnitte
  • Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
  • Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen
  • Bodeneinläufe
  • Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom

Der aus mehreren Teilen bestehende Feuerwehrplan setzt sich üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan wie folgt zusammen:

  • Übersichtslageplan
  • Objektpläne
  • Verzeichnis mit Legende
  • Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Sie sind durch den Bauherren, den Eigentümer der baulichen Anlage bzw. den Genehmigungsinhaber bereitzustellen.

Unter Berücksichtigung der DIN 14095 sollen sie ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten, die ihnen übertragene Planerstellung sachgerecht durchführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können. Feuerwehrpläne erfordern die Absprache bzw. Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle und müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.

Sollten Sie Feuerwehrpläne benötigen, wir sind Deutschlandweit für Sie im Einsatz. Rufen Sie uns unter 09278-774500 an oder nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Wer kann Feuerwehrpläne erstellen?

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 darf von Personen erstellt werden, die über ausreichende Fachkenntnisse im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes verfügen und mit den einschlägigen Vorschriften und Regelungen vertraut sind. Hierzu gehören in der Regel Brandschutzfachplaner, Brandschutzbeauftragte, Architekten oder Ingenieure mit entsprechender Fachkompetenz.

Die Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN 14095 sollte in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehrbehörden erfolgen, um sicherzustellen, dass der Plan den Anforderungen der örtlichen Feuerwehr entspricht und im Ernstfall effektiv genutzt werden kann. Auch sollten die örtlichen Vorschriften und Richtlinien berücksichtigt werden.

Es ist zu beachten, dass die Verantwortung für die Erstellung und Aktualisierung des Feuerwehrplans beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes liegt, da er für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und die Sicherheit im Gebäude verantwortlich ist.

Was beinhaltet ein Feuerwehrplan nach DIN 14095?

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist ein Dokument, das alle wichtigen Informationen über ein Gebäude oder eine Anlage enthält, die im Falle eines Brandes von den Rettungskräften benötigt werden. Der Feuerwehrplan soll es den Einsatzkräften ermöglichen, schnell und effektiv zu handeln, um Leben und Eigentum zu schützen.

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 enthält in der Regel folgende Informationen:

  • Lageplan des Gebäudes mit allen relevanten Einrichtungen wie Feuerlöschern, Feuermeldern und Notausgängen
  • Grundrisse und Schnitte des Gebäudes mit Kennzeichnung von Rettungswegen und -einrichtungen
  • Informationen über die Beschaffenheit von Wänden, Decken und Böden sowie über mögliche Brandlasten und Brandgefahren im Gebäude
  • Notfallpläne für den Fall von Brand, Explosion oder anderen Katastrophen
  • Anweisungen für das Verhalten im Brandfall
  • Kontaktdaten der Ansprechpartner vor Ort, wie etwa Hausmeister oder Brandschutzbeauftragte

Es ist wichtig, dass der Feuerwehrplan aktuell gehalten wird und regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass er im Ernstfall effektiv genutzt werden kann.

Was kostet die Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN 14095?

Die Kosten für die Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN 14095 hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe und Komplexität des Gebäudes oder der Anlage sowie dem Umfang der erforderlichen Planung und Beratung.

In der Regel liegen die Kosten für die Erstellung eines Feuerwehrplans zwischen einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro, abhängig von den oben genannten Faktoren und der individuellen Vereinbarung mit dem Brandschutzexperten oder Ingenieurbüro.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Erstellung eines Feuerwehrplans in der Regel nur einmalige Kosten sind und im Vergleich zu den potenziellen Schäden durch einen Brand oder andere Notfälle relativ gering sind. Zudem kann die Erstellung eines Feuerwehrplans dazu beitragen, die Sicherheit im Gebäude zu erhöhen und im Ernstfall Leben und Sachwerte zu schützen.

Unsere Experten unterstützen Sie gerne mit einer kostenfreien Erstberatung zu Ihrem individuellen Feuerwehrplan nach DIN 14095.

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