Brandschutzplanung vom Sachverständigen.

Die Brandschutzplanung ist in den Prozess der Gebäudeplanung ganzheitlich eingebunden. Das ist besonders für die konzeptionellen Planungsschritte zu Beginn des Planungsprozesses wichtig und erforderlich. Diese Planungsphase ist u. a. dadurch gekennzeichnet, dass hier verschiedene Alternativen sowohl bei der Konkretisierung der Bauherrenwünsche als auch bei der Auswahl und der Auslegung der baulichen Realisierungsmöglichkeiten insbesondere in Verbindung mit verschiedenen Möglichkeiten für die konzeptionellen Ausgestaltungen des Brandschutzes zu bedenken sind.

Wesentliche Bestandteile der Brandschutzplanung sind die folgenden Punkte:

  • Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren
  • Schutz der Sachwerte
  • Schutz der Betriebsbereitschaft der Einrichtungen von Gebäuden
  • Umweltschutz
  • Sicherstellung der Angriffsmöglichkeiten für die Feuerwehr
  • Schutz der Waren und Einrichtungen
  • Vermeidung von Betriebsunterbrechungen
  • günstigere Versicherbarkeit und Versicherungskonditionen

Für die Brandschutzplanung gibt es verschiedene Planungsstadien. Zuerst wird ein Grobkonzept entwickelt welches dann mit den Beteiligten Abgestimmt wird. Auch hier ist für die Brandschutzplanung das Hauptaugenmerk kostengünstig und effektiv.
Der nächste Schritt ist die Umsetzung in einem Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis, je nachdem was gefordert wird und der letzte Schritt ist die brandschutztechnische Ausführungsplanung.

Sollten Sie eine Brandschutzplanung wünschen wir sind Deutschlandweit für Sie im Einsatz. Rufen Sie uns unter 09278-774500 an oder nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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SERVICE
Persönliche Beratung Fester Ansprechpartner Leistungen aus einer Hand
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Kompetenz
Studierte Ingenieure Geprüfte Sachverständige Ständige Fort - & Weiterbildung
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EFFIZIENZ
Zeitersparnis Kostenersparnis Wirtschaftliche Planung
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Transparenz
Klare Projektdefinition Ständiger Direktkontakt Rücksprache mit Architekten

Wer kann Brandschutzplanung erstellen?

Die Erlaubnis und Befähigung in Deutschland ein Brandschutzplanung durchzuführen, wird von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Gesetzliche Regelungen zu und Anforderungen an den Ersteller einer Brandschutzplanung finden sich in allen Bundesländern sowie der Bundesgesetzgebung. Grundsätzlich lässt sich jedoch vereinfacht sagen:

Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz besitzen in der Regel neben der notwendigen Ausbildung auch die nachgewiesene Erfahrung.

Die Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz der Karl Hügerich GmbH verfügen über eine weitreichende Kompetenz und Expertise bei der Brandschutzplanung. Wir schulen unsere Mitarbeiter fortwährend in relevanten Bereichen des vorbeugenden Brandschutzes, um Ihnen die bestmögliche Beratung zukomen zu lassen.

Sie benötigen eine Brandschutzplanung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

wie wir arbeiten

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Bedarf ermitteln

Mit unserem einfachen Online-Fragebogen ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf in nur zwei Minuten.

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Umsetzung

Unsere Sachverständigen kümmern sichum Ihr Bauvorhaben und Ihren Brandschutz.

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