Brandschutzordnungen vom Sachverständigen.
Die Brandschutzordnung leistet einen wirksamen Beitrag zum Brandschutz, indem diese durch Informationen, Aufgabenbeschreibungen und Verhaltenshinweisen den betrieblichen Brandschutz nach einheitlichen Vorgaben regelt.
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung ? Regeln für das Erstellen und das Aushängen enthält allgemeine und auf bestimmte Objekte speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln
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zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen
- zur Brandverhütung
- zur Brandbekämpfung
- zum Verhalten bei Bränden
- zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen
Somit kann die Brandschutzordnung als eine Betriebsanweisung für den Gefahrenfall betrachtet werden, die vorbeugende Maßnahmen, allgemeine Verhaltensregeln und spezielle Gefahrenabwehrmaßnahmen verbindlich regelt. Alle für den Brandfall relevanten Informationen und Regelungen werden mit der Brandschutzordnung durch Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben.
Die DIN 14096 sieht eine Aufteilung der Brandschutzordnung in drei Teile vor:
- Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten.
- Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes.
- Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind.
Sollten Sie eine Brandschutzordnung benötigen, wir sind Deutschlandweit für Sie im Einsatz. Rufen Sie uns unter 09278-774500 an oder nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
SERVICE
Kompetenz
EFFIZIENZ
Transparenz
Wer kann Brandschutzordnungen erstellen?
Die Erstellung einer Brandschutzordnung kann in den allermeisten Fällen von einem Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden.
Dabei lohnt es sich auf die Erfahrung, Qualifikation und Referenzen des durchführenden Brandschutzbeauftragten zu achten:
- Verfügt der BSB über Referenzprojekte in gleichem Umfang?
- Sind die Fortbildungsmaßnahmen des Brandschutzbeauftragten durchgängig und aktuell?
- Über welche Expertise verfügt der Ersteller der Brandschutzordnung?
Ein erfahrender Brandschutzbeauftragter wird Ihnen hier jederzeit umfassende Auskunft erteilen.
Unsere Brandschutzbeauftragten verfügen allesamt über die Qualifikation des Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz und sind somit für die Erstellung von Brandschutzordnungen in nahezu allen Bundesländern qualifiziert.
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenfreies Vergleichsangebot über die Erstellung einer individuellen Brandschutzordnung.
wie wir arbeiten

Bedarf ermitteln
Mit unserem einfachen Online-Fragebogen ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf in nur zwei Minuten.

Angebote erhalten
Wir bearbeiten Ihre Anfrage binnen zwei Werktagen und übermitteln Ihr persönliches Angebot.

Umsetzung
Unsere Sachverständigen kümmern sichum Ihr Bauvorhaben und Ihren Brandschutz.