Brandschutznachweis für Ihren Bauantrag vom Sachverständigen

Ein Brandschutznachweis kostet zwischen 500 und 5.000 Euro – abhängig von Gebäudeklasse und Komplexität. Der Brandschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis, der die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen nach der jeweiligen Landesbauordnung dokumentiert. Er ist Bestandteil der Bauvorlagen und wird für nahezu jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben benötigt.

Als zertifizierte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz erstellen wir seit über 25 Jahren Brandschutznachweise für Gebäude aller Gebäudeklassen in ganz Deutschland. Die Dipl.-Ing. (TU) Karl Hügerich GmbH aus Weidenberg bei Bayreuth unterstützt Sie mit einem rechtssicheren Brandschutznachweis, der alle Anforderungen der Bauaufsicht erfüllt.

Brandschutznachweis – Auf einen Blick

  • ✓ Kosten: 500 – 5.000 € (je nach GK)
  • ✓ Bearbeitung: 1 – 3 Wochen
  • ✓ Angebot: Kostenfrei in 2 Werktagen
  • ✓ Zertifizierung: DIN EN ISO/IEC 17024
  • ✓ Erfahrung: Über 25 Jahre
  • ✓ Gebiet: Bundesweit (außer NRW)

Fordern Sie jetzt Ihr kostenfreies Angebot an unter 09278-774500.

Brandschutznachweis erstellen - Karl Hügerich GmbH
Brandschutznachweise mit Full-Service
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Persönliche Beratung Fester Ansprechpartner Leistungen aus einer Hand
Kompetenz bei Brandschutznachweisen
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Was ist ein Brandschutznachweis?

Ein Brandschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis, der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eingereicht wird und die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen nach der jeweiligen Landesbauordnung bestätigt. Er dokumentiert, dass das geplante Gebäude alle Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz erfüllt und die definierten Schutzziele erreicht werden. Der Brandschutznachweis gehört zu den prüfpflichtigen Bauvorlagen und ist Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung.

Der Brandschutznachweis enthält Angaben zur Gebäudeklasse, zu den Anforderungen an Bauteile und deren Feuerwiderstandsklassen, zur Ausbildung von Rettungswegen sowie zu weiteren brandschutztechnischen Maßnahmen. Er bezieht sich auf die Standardanforderungen der Landesbauordnung und ist für Regelbauten der Gebäudeklassen 1 bis 5 vorgesehen. Bei Sonderbauten mit besonderen Nutzungen oder erhöhtem Gefährdungspotenzial ist stattdessen ein umfassenderes Brandschutzkonzept erforderlich.

Die Erstellung eines Brandschutznachweises erfordert fundierte Kenntnisse der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und der brandschutztechnischen Zusammenhänge. Der Ersteller muss die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung kennen und auf das konkrete Bauvorhaben anwenden können. Unsere Sachverständigen verfügen über die erforderliche Qualifikation und langjährige Erfahrung in der Erstellung von Brandschutznachweisen für alle Gebäudetypen und in allen Bundesländern außer Nordrhein-Westfalen.

Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept

Die Begriffe Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept werden in der Praxis häufig verwechselt oder synonym verwendet. Tatsächlich handelt es sich um unterschiedliche Dokumente mit verschiedenen Anwendungsbereichen und Detaillierungsgraden. Die richtige Abgrenzung ist wichtig, um die korrekten Unterlagen für Ihr Bauvorhaben zu erstellen.

Brandschutznachweis

Für: Standardgebäude GK 1-5 (keine Sonderbauten)

Umfang: Vergleichsweise gering

Inhalt: Dokumentation der Einhaltung normativer Vorgaben

Abweichungen: Nicht möglich

Kosten: 500 – 5.000 €

Brandschutzkonzept

Für: Sonderbauten (Hotels, Krankenhäuser, etc.)

Umfang: Deutlich umfangreicher

Inhalt: Individuelle, schutzzielorientierte Betrachtung

Abweichungen: Mit Kompensation möglich

Kosten: 3.000 – 50.000 €

Wir beraten Sie gerne, welches Dokument für Ihr Bauvorhaben erforderlich ist. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite zum Brandschutzkonzept.

Die fünf Gebäudeklassen und ihre Anforderungen

Die Gebäudeklassen sind ein zentrales Element der deutschen Bauordnungen und bestimmen die brandschutztechnischen Anforderungen an ein Gebäude. Je höher die Gebäudeklasse, desto strenger sind die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen und die Ausbildung von Rettungswegen.

GK Höhe Beschreibung Beispiele
1 ≤ 7 m Freistehend, max. 2 NE, max. 400 m² Einfamilienhaus freistehend
2 ≤ 7 m Nicht freistehend, max. 2 NE, max. 400 m² Doppelhaus, Reihenhaus
3 ≤ 7 m Sonstige Gebäude Kleinere Mehrfamilienhäuser
4 ≤ 13 m NE jeweils max. 400 m² Größere Mehrfamilienhäuser
5 > 13 m Sonstige Gebäude inkl. unterirdische Hochhäuser, große Bürogebäude

GK = Gebäudeklasse, NE = Nutzungseinheit, Höhe = Fußbodenhöhe des obersten Aufenthaltsraums über Gelände

Mit steigender Gebäudeklasse erhöhen sich die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer von tragenden und aussteifenden Bauteilen sowie an Trennwände und Decken.

Wann ist ein Brandschutznachweis erforderlich?

Ein Brandschutznachweis ist Pflicht für jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Dies betrifft:

  • Neubauten aller Gebäudeklassen
  • Genehmigungspflichtige Umbauten
  • Erweiterungen bestehender Gebäude
  • Nutzungsänderungen

Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist in vielen Bundesländern ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich, bei dem der Brandschutznachweis vom Entwurfsverfasser erstellt werden kann.

Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie für bestimmte Sonderbauten ist hingegen häufig eine Prüfung des Brandschutznachweises durch einen Prüfsachverständigen oder die Bauaufsicht erforderlich.

Bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Beherbergungsbetrieben, Krankenhäusern, Schulen oder Industriebauten reicht ein einfacher Brandschutznachweis in der Regel nicht aus. Hier ist ein umfassendes Brandschutzkonzept erforderlich.

Wir prüfen für Sie, welche Unterlagen für Ihr Bauvorhaben erforderlich sind. Rufen Sie uns an unter 09278-774500 für eine kostenfreie Erstberatung.

Der Brandschutznachweis im Baugenehmigungsverfahren

Der Brandschutznachweis ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauvorlagen und muss zusammen mit dem Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Er gehört zu den bautechnischen Nachweisen und unterliegt je nach Gebäudeklasse und Bundesland unterschiedlichen Prüfanforderungen.

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (GK 1-3 in vielen Bundesländern) wird der Brandschutznachweis von der Bauaufsicht nicht inhaltlich geprüft. Der Bauherr und der Ersteller des Nachweises tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie bei bestimmten Sonderbauten ist eine bauaufsichtliche Prüfung oder eine Prüfung durch einen anerkannten Prüfsachverständigen für Brandschutz erforderlich.

Die Prüfung des Brandschutznachweises kann zu Rückfragen oder Auflagen führen, die vor Erteilung der Baugenehmigung geklärt werden müssen. Ein fachlich fundierter und vollständiger Brandschutznachweis reduziert das Risiko solcher Verzögerungen erheblich.

Unsere Sachverständigen kennen die Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden und erstellen prüffähige Unterlagen, die den Genehmigungsprozess beschleunigen.

Sachverständiger für Brandschutznachweise

Was kostet ein Brandschutznachweis?

Ein Brandschutznachweis kostet zwischen 500 und 5.000 Euro – abhängig von Gebäudeklasse und Komplexität. Für ein Einfamilienhaus der Gebäudeklasse 1 oder 2 liegen die Kosten bei 500 bis 1.500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser der Gebäudeklasse 3 sind 1.000 bis 2.500 Euro üblich.

Preisübersicht Brandschutznachweis:

Gebäudetyp Gebäudeklasse Preis (netto)
Einfamilienhaus GK 1-2 500 – 1.000 €
Doppelhaus / Reihenhaus GK 2 800 – 1.500 €
Mehrfamilienhaus (6 WE) GK 3 1.500 – 2.500 €
Größeres Wohngebäude GK 4 2.000 – 3.500 €
Bürogebäude groß GK 5 3.000 – 5.000 €

Alle Preise sind Richtwerte. Die Honorierung erfolgt nach Bruttogrundfläche.

Wir erstellen Ihnen garantiert innerhalb von zwei Werktagen ein kostenfreies und unverbindliches Angebot.

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Unsere Leistungen beim Brandschutznachweis

Die Dipl.-Ing. (TU) Karl Hügerich GmbH bietet Ihnen einen umfassenden Service rund um den Brandschutznachweis. Unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellen Brandschutznachweise für Gebäude aller Gebäudeklassen und Nutzungsarten.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Analyse Ihres Bauvorhabens und Ermittlung der brandschutztechnischen Anforderungen
  • Erstellung des vollständigen Brandschutznachweises mit allen erforderlichen Angaben und Plänen
  • Prüfung der Planunterlagen auf brandschutztechnische Konformität
  • Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde bei Rückfragen oder Auflagen
  • Unterstützung im weiteren Genehmigungsverfahren

Darüber hinaus erstellen wir bei Bedarf auch:

So erhalten Sie alle brandschutztechnischen Unterlagen für Ihr Bauvorhaben aus einer Hand.

Brandschutznachweis bei Umbau und Nutzungsänderung

Nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen kann ein Brandschutznachweis erforderlich sein. Sobald ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben vorliegt, müssen die brandschutztechnischen Anforderungen nachgewiesen werden. Bei Bestandsgebäuden stellen sich dabei besondere Fragen hinsichtlich des Bestandsschutzes.

Bei einem Umbau ist zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen den Bestandsschutz des Gebäudes berühren. Kleinere Umbauten können unter Umständen ohne Anpassung des Brandschutzes durchgeführt werden. Bei umfangreicheren Eingriffen kann jedoch eine Anpassung an aktuelle Vorschriften erforderlich werden.

Besonders kritisch sind Nutzungsänderungen, da sich mit der Nutzung häufig auch die brandschutztechnischen Anforderungen ändern. Wird beispielsweise ein Bürogebäude in ein Hotel oder eine Pflegeeinrichtung umgewandelt, steigen die Anforderungen an Rettungswege, technische Anlagen und organisatorische Maßnahmen erheblich.

Wir beraten Sie zu den Anforderungen bei Ihrem Umbau- oder Nutzungsänderungsvorhaben und entwickeln wirtschaftliche Lösungen für die brandschutztechnische Ertüchtigung.

Häufige Fragen zum Brandschutznachweis

Ein Brandschutznachweis kostet zwischen 500 und 5.000 Euro. Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten bei 500 bis 1.500 Euro, für größere Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 bei 2.500 bis 5.000 Euro. Wir erstellen Ihnen innerhalb von zwei Werktagen ein kostenfreies Angebot.

Ein Brandschutznachweis kann je nach Bundesland und Gebäudeklasse vom Entwurfsverfasser oder von einem qualifizierten Brandschutzfachplaner erstellt werden. Für prüfpflichtige Gebäude der höheren Gebäudeklassen empfiehlt sich die Beauftragung eines erfahrenen Sachverständigen. Unsere Experten sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Die Erstellung eines Brandschutznachweises dauert in der Regel ein bis drei Wochen, abhängig von der Komplexität des Bauvorhabens und der Verfügbarkeit der Planunterlagen. Ein Angebot erhalten Sie von uns garantiert innerhalb von zwei Werktagen. Bei dringenden Projekten sprechen Sie uns direkt an.

Für die Erstellung eines Brandschutznachweises benötigen wir aktuelle Bauzeichnungen mit Grundrissen aller Geschosse, Schnitten und Ansichten, eine Baubeschreibung mit Angaben zur geplanten Nutzung sowie Informationen zu den vorgesehenen Baumaterialien und Konstruktionen.

Ja, für jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist ein Brandschutznachweis als Teil der Bauvorlagen erforderlich. Dies gilt für Neubauten ebenso wie für genehmigungspflichtige Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen. Die genauen Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.

Der Brandschutznachweis dokumentiert die Einhaltung der Standardanforderungen für Regelbauten der Gebäudeklassen 1 bis 5. Das Brandschutzkonzept ist umfangreicher und für Sonderbauten erforderlich, bei denen eine individuelle, schutzzielorientierte Betrachtung notwendig ist und Abweichungen begründet werden können.

Die Prüfpflicht hängt vom Bundesland und der Gebäudeklasse ab. Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist in vielen Bundesländern keine Prüfung erforderlich. Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie für bestimmte Sonderbauten ist eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen oder die Bauaufsicht vorgeschrieben.

Wir erstellen Brandschutznachweise für alle Bundesländer außer Nordrhein-Westfalen. Unsere Sachverständigen kennen die unterschiedlichen Anforderungen der Landesbauordnungen und erstellen die Nachweise entsprechend den jeweiligen Vorgaben. Bundesweit sind wir für Sie im Einsatz.

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