Brandschutznachweise Hellersdorf von zertifizierten Sachverständigen für Hellersdorf.
Brandschutznachweis Hellersdorf: Informationen
Der Brandschutznachweis zählt zu den wichtigsten bautechnischen Nachweisen im Baugenehmigungsverfahren. Er legt fest und dokumentiert, wie bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen des Brandschutzes im Hellersdorfer Objekt sichergestellt werden und ist Grundlage für die spätere Bauausführung. Der Brandschutznachweis ist die Grundlage für die Prüfung des Brandschutzes im Genehmigungsverfahren, bei behördlichen Kontrollen sowie bei der Prüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen. Der Brandschutznachweis gilt auch dann als Bauvorlage, wenn er der Hellersdorfer Bauaufsichtsbehörde nicht vorzulegen ist.
Wer darf einen Brandschutznachweis in Hellersdorf erstellen?
Der Brandschutznachweis in Hellersdorf wird durch den für das Bauvorhaben bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser erstellt. Der Hellersdorfer Entwurfsverfasser oder der Bauherr können sich auch eines geeigneten Fachplaners aus Hellersdorf und Umgebung bedienen, der für seinen Teil verantwortlich ist, sofern er ebenfalls für das Bauvorhaben als Entwurfsverfasser zugelassen ist oder ein Prüfsachverständiger für Brandschutz ist. Die Verantwortung für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachplanungen obliegt dem Entwurfsverfasser.
Ihr Brandschutznachweis muss Ihr gesamtes Bauvorhaben beinhalten. Bei wesentlicher Änderung bestehender baulicher Anlagen sind auch die Teile zu berücksichtigen, die mit der Änderung in konstruktivem Zusammenhang stehen.
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Wann muss ein Hellersdorfer Brandschutznachweis erstellt werden?
Grundsätzlich ist bei jedem Bauvorhaben in Hellersdorf ein Nachweis zum vorbeugenden Brandschutz zu erstellen. Dieser Nachweis wird bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, bei Sonderbauten und bei Mittel- und Großgaragen geprüft.
Brandschutznachweis Hellersdorf
Die Prüfpflicht bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, sowie bei Mittel- und Großgaragen gilt auch für Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren und im Vereinfachten Genehmigungsverfahren. Soll die jeweilige Baurechtsbehörde den Brandschutznachweis prüfen ist der Brandschutznachweis zwingend mit den Bauantragsunterlagen einzureichen.
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Makrolage Hellersdorf
Ist ein Ortsteil im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Bis zur Verwaltungsreform bestand seit 1986 der Bezirk Hellersdorf. Der Ortsteil entstand einem Projekt einer Großwohnsiedlung in Plattenbauweise durch Ausgliederung aus dem damaligen Stadtbezirk Marzahn. Zum ehemaligen Bezirk Hellersdorf gehörten die Ortsteile Kaulsdorf, Mahlsdorf und der namensgebende Ortsteil Hellersdorf.
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