Brandschutzkonzepte Alzenau vom Sachverständigen.

Seit zwei Generationen gehört die Erstellung von Brandschutzkonzepten in Alzenau zu unseren Tätigkeitschwerpunkten. Dabei reicht unsere Expertise von Brandschutznachweisen und -gutachten bis zur fachlichen Bauleitung Ihrer Umbau- oder Neubaumaßnahmen. Ab Beginn unseres Auftrages legen wir größten Wert auf den vorbeugenden Brandschutz.

Ob bei Einfamilienhäusern, Wohnanlagen / Mehrfamilienhäuser, Industriebauten oder Immobilien mit besonderer Nutzung (Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Seniorenwohnheime / Altenheime, Garagen, Hochhäusern etc.) – Sie als Alzenauer Kunde profitieren stets von unserer Fachkompetenz und Erfahrung, die wir uns in unserer jahrzehntelangen Tätigkeit alstätige Sachverständige im Bauwesen und Brandschutz erarbeitet haben. Wir garantieren Ihnen eine ganzheitliche Brandschutzplanung in Alzenau

Unsere weiteren Tätigkeitsfelder sind im Raum Alzenau: Bestandsanalysen, Brandschutzberatung, Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten und externer Brandschutzbeauftragter.

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SERVICE
Persönliche Beratung Fester Ansprechpartner Leistungen aus einer Hand
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Kompetenz
Studierte Ingenieure Geprüfte Sachverständige Ständige Fort - & Weiterbildung
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EFFIZIENZ
Zeitersparnis Kostenersparnis Wirtschaftliche Planung
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Transparenz
Klare Projektdefinition Ständiger Direktkontakt Rücksprache mit Architekten

Makrolage Alzenau

Alzenau liegt im Norden des unterfränkischen Landkreises Aschaffenburg. Sie ist eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. Hier fand 2015 die Bayerische Gartenschau „Natur in Alzenau“ statt.

Wer darf in Alzenau Brandschutzkonzepte erstellen?

Alzenau liegt in Bayern. Wer in Alzenau und Umgebung Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise oder Feuerwehrpläne erstellen darf, regelt in Bayern die geltende Bauordnung. Hier ist einschlägig:

Der Brandschutznachweis muss in Bayern bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinn der Rechtsverordnung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, erstellt sein von

  1. einem für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigten, der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
  2. a) einem Angehörigen eines Studiengangs der Fachrichtung Architektur, Hochbau (Art. 49 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG), Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, oder
    b) einem Absolventen einer Ausbildung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat, oder
  3. einem Prüfsachverständigen für Brandschutz als Brandschutzplaner.

Für Sonderbauten und Gebäude der Gebäudeklasse 5 sind in Bayern von einem Amt oder einem Brandschutzprüfsachverständigen zu prüfen. Wir arbeiten in Bayern mit unterschiedlichen Brandschutzprüfsachverständigen zusammen.
Für die Erstellung von Brandschutznachweisen der Gebäudeklasse 1 bis 3 ist eine Bauvorlageberechtigung notwendig.

Wir erfüllen die Voraussetzungen, um für alle Gebäudeklassen in Bayern die Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise zu erstellen.

Karl Hügerich GmbH – Sachverständige für Brandschutz & Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise werden bei uns nur durch unsere Ingenieure und Sachverständigen durchgeführt. Diese sind nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierte Sachverständige im Brandschutzwesen.

Überlassen Sie Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kunden und Mandanten nicht dem Zufall. Vertrauen Sie auf unsere Qualifikation und unseren Fachverstand. Wir werden Sie mit unserem Know How überzeugen.

Brandschutzkonzepte Alzenau
Brandschutznachweise Alzenau

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Mit dieser Formulierung in den Landesbauordnungen schreibt der Gesetzgeber für JEDES Bauvorhaben den Nachweis über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen zwingend vor.

Für einfache Bauvorhaben (wie Wohnhäuser, kleinere Industriebauten oder Pensionen) genügt in der Regel der sogenannte Brandschutznachweis. Diesen erstellen wir Ihnen gerne - nutzen Sie einfach unser Anfrageformular.

Besondere Bauten erfordern regelmäßig ein vollständiges Brandschutzkozept. Es gilt: Je früher der Brandschutz in die baurelevanten Planungen mit einfließt, desto weniger Kosten und Verzögerungen entstehen in der Folge.

Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit unseren Brandschutzexperten auf - wir führen Ihr Brandschutzkonzept zu einem erfolgreichen Abschluss.

Dafür garantieren wir mit unserer Expertise.

Ihre Karl Hügerich GmbH

wie wir arbeiten

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Bedarf ermitteln

Mit unserem einfachen Online-Fragebogen ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf in nur zwei Minuten.

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Angebote erhalten

Wir bearbeiten Ihre Anfrage binnen zwei Werktagen und übermitteln Ihr persönliches Angebot.

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Umsetzung

Unsere Sachverständigen kümmern sichum Ihr Bauvorhaben und Ihren Brandschutz.

Mit Brandschutzkonzeptenan Ihrer Seite