Brandschutzordnungen Zehlendorf von zertifizierten Sachverständigen für Zehlendorf.

Mit einer Brandschutzordnung leisten Sie einen wirksamen Beitrag zum Brandschutz, indem Sie durch diese Informationen, Aufgabenbeschreibungen und Verhaltenshinweisen für den betrieblichen Brandschutz regeln.

Brandschutzordnung Zehlendorf gemäß DIN 14096

Gemäß DIN 14096 Brandschutzordnung – "Regeln für das Erstellen und das Aushängen" – enthält eine Brandschutzordnung allgemeine und auf bestimmte Objekte speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln

  • zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen
  • zur Brandverhütung
  • zur Brandbekämpfung
  • zum Verhalten bei Bränden
  • zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen

Somit kann eine Brandschutzordnung als eine Art Betriebsanweisung für den Gefahrenfall betrachtet werden, die vorbeugende Maßnahmen, allgemeine Verhaltensregeln und spezielle Gefahrenabwehrmaßnahmen verbindlich regelt. Alle für den Brandfall relevanten Informationen und Regelungen werden mit der Brandschutzordnung durch Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben.

Brandschutzordnung Zehlendorf - Die drei Teile.

Die DIN 14096 sieht eine Aufteilung der Brandschutzordnung in drei Teile vor:

  • Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten.
  • Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes.
  • Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind.

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Makrolage Zehlendorf

Ist ein Ortsteil im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Er zählt zu den wohlhabenderen Gebieten. Bis zur Verwaltungsreform 2001 existierte ein eigenständiger Bezirk Zehlendorf. Im Sprachgebrauch steht Zehlendorf häufig sowohl für den Ortsteil Zehlendorf als auch für den ehemaligen Bezirk, der um den Ortskern Zehlendorf bestand und sich über Villensiedlungen in Richtung der Wannsee-Gewässer erstreckte und neben dem Ortsteil selbst die Berliner Ortsteile Wannsee, Nikolassee und Dahlem umfasste. Bei der Verwaltungsreform 2001 wurden die damaligen Bezirke Zehlendorf und Steglitz zu dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf fusioniert. Der alte Ortskern Zehlendorf liegt südlich von Dahlem und grenzt nach Osten an die Villenkolonie Lichterfelde-West, nach Westen an Nikolassee.

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