Brandschutzkonzepte Schkeuditz vom Sachverständigen.

Als Sachverständigenbüro sind wir seit zwei Generationen im Raum Schkeuditz auf die Erstellung von Gutachten und Konzepten im Bereich Brandschutz spezialisiert. Dabei reicht unser Spektrum vom vorbeugenden Brandschutz über die Erstellung von Brandschutznachweisen und -gutachten bis hin zur fachlichen Bauleitung Ihrer Umbau- oder Neubaumaßnahmen.

Ob bei Einfamilienhäusern, Wohnanlagen / Mehrfamilienhäuser, Industriebauten oder Immobilien mit besonderer Nutzung (Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Seniorenwohnheime / Altenheime, Garagen, Hochhäusern etc.) – Sie als Kunde profitieren stets von unserer Fachkompetenz und Erfahrung, die wir uns in unserer jahrzehntelangen Tätigkeit alstätige Sachverständige im Bauwesen und Brandschutz erarbeitet haben. Wir garantieren Ihnen eine ganzheitliche Brandschutzplanung in Schkeuditz

Unsere weiteren Tätigkeitsfelder sind im Raum Schkeuditz: Bestandsanalysen, Brandschutzberatung, Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten und externer Brandschutzbeauftragter.

icon
SERVICE
Persönliche Beratung Fester Ansprechpartner Leistungen aus einer Hand
icon
Kompetenz
Studierte Ingenieure Geprüfte Sachverständige Ständige Fort - & Weiterbildung
icon
EFFIZIENZ
Zeitersparnis Kostenersparnis Wirtschaftliche Planung
icon
Transparenz
Klare Projektdefinition Ständiger Direktkontakt Rücksprache mit Architekten

Makrolage Schkeuditz

Schkeuditz ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Nordsachsen im Nordwesten von des Landes Sachsen.Zwischen Leipzig im Südosten und Halle im Nordwesten gelegen, ist sie mit 18.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt des Landkreises.

Unmittelbare Nachbarstädte: Gera, Altenburg, Eisenberg , Schmölln, Meuselwitz,

Wer darf in Schkeuditz Brandschutzkonzepte erstellen?

Schkeuditz liegt in Sachsen. Wer in Schkeuditz und Umgebung Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise oder Feuerwehrpläne erstellen darf, regelt in Sachsen die geltende Bauordnung. Hier ist einschlägig:

Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, und Erschütterungsschutz ist nach näherer Maßgabe der Verordnung aufgrund § 88 Absatz 3 nachzuweisen (bautechnische Nachweise). Dies gilt nicht für verfahrensfreie Bauvorhaben, einschließlich der Beseitigung von Anlagen, soweit nicht in diesem Gesetz oder in der Rechtsverordnung aufgrund § 88 Absatz 3 anderes bestimmt ist. Die Bauvorlageberechtigung nach § 65 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 4 schließt die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise ein, soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt ist.

Bei

  1. Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 und
  2. sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind,

muss der Standsicherheitsnachweis von einer Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt sein, die in einer von der Ingenieurkammer Sachsen zu führenden Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen.

Auch bei anderen Bauvorhaben darf der Standsicherheitsnachweis von einem Tragwerksplaner nach Satz 1 oder 2 erstellt werden. Bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach § 88 Absatz 1 Nummer 3, muss der Brandschutznachweis erstellt sein von

  1. einem für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigten, der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
  2. a)einem Angehörigen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat, oder

    b)einem Absolventen einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,

und der in einer von der Architektenkammer Sachsen oder der Ingenieurkammer Sachsen zu führenden Liste der qualifizierten Brandschutzplaner eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen. Auch bei anderen Bauvorhaben darf der Brandschutznachweis von einem Brandschutzplaner nach Satz 4 erstellt werden. Die Anerkennung als Prüfingenieur im Sinne der Verordnung nach § 88 Absatz 2 schließt die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise in seinem jeweiligen Fachbereich ein. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz zur Erstellung von Standsicherheits- oder Brandschutznachweisen niedergelassen sind, gilt § 65 Absatz 4 bis 6 mit der Maßgabe entsprechend, dass die Anzeige oder der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der zuständigen Stelle einzureichen ist. Zuständige Stelle für Personen nach Satz 1 ist die Ingenieurkammer Sachen, für Personen nach Satz 4 die Ingenieurkammer Sachsen oder die Architektenkammer Sachsen und für Personen nach Satz 7 die oberste Bauaufsichtsbehörde.

Karl Hügerich GmbH – Sachverständige für Brandschutz & Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise werden bei uns nur durch unsere Ingenieure und Sachverständigen durchgeführt. Diese sind nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierte Sachverständige im Brandschutzwesen.

Überlassen Sie Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kunden und Mandanten nicht dem Zufall. Vertrauen Sie auf unsere Qualifikation und unseren Fachverstand. Wir werden Sie mit unserem Know How überzeugen.

Brandschutzkonzepte Schkeuditz
Brandschutznachweise Schkeuditz

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Mit dieser Formulierung in den Landesbauordnungen schreibt der Gesetzgeber für JEDES Bauvorhaben den Nachweis über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen zwingend vor.

Für einfache Bauvorhaben (wie Wohnhäuser, kleinere Industriebauten oder Pensionen) genügt in der Regel der sogenannte Brandschutznachweis. Diesen erstellen wir Ihnen gerne - nutzen Sie einfach unser Anfrageformular.

Besondere Bauten erfordern regelmäßig ein vollständiges Brandschutzkozept. Es gilt: Je früher der Brandschutz in die baurelevanten Planungen mit einfließt, desto weniger Kosten und Verzögerungen entstehen in der Folge.

Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit unseren Brandschutzexperten auf - wir führen Ihr Brandschutzkonzept zu einem erfolgreichen Abschluss.

Dafür garantieren wir mit unserer Expertise.

Ihre Karl Hügerich GmbH

wie wir arbeiten

icon-bg

Bedarf ermitteln

Mit unserem einfachen Online-Fragebogen ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf in nur zwei Minuten.

icon-bg

Angebote erhalten

Wir bearbeiten Ihre Anfrage binnen zwei Werktagen und übermitteln Ihr persönliches Angebot.

icon-bg

Umsetzung

Unsere Sachverständigen kümmern sichum Ihr Bauvorhaben und Ihren Brandschutz.

Mit Brandschutzkonzeptenan Ihrer Seite