Feuerwehrpläne Neustadt an der Aisch von zertifizierten Sachverständigen für Neustadt an der Aisch.

Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln für die Neustädter Feuerwehr damit diese sicher und schnelle Hilfe leisten kann. Feuerwehrpläne Neustadt an der Aisch sind in der DIN 14095 geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Diese liefern für die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum NeustädterObjekt die wesentlichen Informationen, um eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage zu ermöglichen.

Der Feuerwehrplan trägt dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben Feuerwehrpläne Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.

Feuerwehrpläne Neustadt an der Aisch enthalten folgende Angaben:

  • Darstellung der baulichen Anlage in Neustadt an der Aisch
  • Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse
  • Durchfahrtsbreiten und -höhen
  • Flächen für die Neustädter Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen
  • angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung
  • Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung
  • Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung
  • Trennwände, Brandabschnitte
  • Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
  • Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen
  • Bodeneinläufe
  • Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom

Mehrteilige Feuerwehrplänn setzt sich in Neustadt an der Aisch üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan wie folgt zusammen:

  • Übersichtslageplan
  • Objektpläne
  • Verzeichnis mit Legende
  • Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation

Unter Berücksichtigung der DIN 14095 sollen sie in Neustadt an der Aisch ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten, die ihnen übertragene Planerstellung sachgerecht durchführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können. Feuerwehrpläne erfordern die Absprache bzw. Genehmigung der zuständigen Neustädter Brandschutzdienststelle und müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde Neustadt an der Aisch gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Sie sind durch den Bauherren, den Eigentümer der baulichen Anlage bzw. den Genehmigungsinhaber bereitzustellen.

Sollten Sie Feuerwehrpläne benötigen, wir sind für Sie im Einsatz. Rufen Sie uns unter 09278-774500 an oder nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Makrolage Neustadt an der Aisch

Neustadt an der Aisch ist die Kreisstadt und neben Bad Windsheim eines der beiden Zentren des mittelfränkischen Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Sie ist eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern.

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