Feuerwehrpläne Neu-Ulm von zertifizierten Sachverständigen für Neu-Ulm.

Sicher und schnelle Hilfe leisten – das ist das Ziel und der Zweck von Feuerwehrpläne Neu-Ulm. Feuerwehrpläne für Neu-Ulm sind in der DIN 14095 geregelt und dienen der Neu-Ulmer Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Dieses Führungsmittel liefert für die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt alle wichtigen Informationen, um eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage in Neu-Ulm zu ermöglichen.

Feuerwehrpläne Neu-Ulm enthalten folgende Angaben:

  • Darstellung der baulichen Anlage
  • Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse
  • Durchfahrtsbreiten und -höhen
  • Flächen für die Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen
  • angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung
  • Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung
  • Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung
  • Trennwände, Brandabschnitte
  • Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
  • Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen
  • Bodeneinläufe
  • Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom

Der aus mehreren Teilen bestehende Feuerwehrplan setzt sich üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan wie folgt zusammen:

  • Übersichtslageplan
  • Objektpläne
  • Verzeichnis mit Legende
  • Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation

Der Feuerwehrplan Neu-Ulm leistet damit wichtige Arbeit dabei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben Feuerwehrpläne Aufschluss über Brandschutz- und Löscheinrichtungen, Angriffswege sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Neu-Ulmer Baugenehmigungsbehörde angefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Sie sind durch den Bauherren, den Eigentümer der baulichen Anlage bzw. den Genehmigungsinhaber bereitzustellen.

Wer darf Feuerwehrpläne in Neu-Ulm erstellen?

Unter Berücksichtigung der DIN 14095 sollen sie ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten, die ihnen übertragene Planerstellung sachgerecht durchführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können. Feuerwehrpläne erfordern die Absprache bzw. Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle und müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.

Sollten Sie in Neu-Ulm Feuerwehrpläne benötigen, sind wir Ihr spezialisierter Partner in Neu-Ulm. Rufen Sie uns unter 09278-774500 an oder nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Makrolage Neu-Ulm

Neu-Ulm ist eine Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Neu-Ulm im Regierungsbezirk Schwaben. Die Hochschulstadt liegt an der Westgrenze Bayerns am rechten Donauufer gegenüber der Großstadt Ulm. Neu-Ulm ist die drittgrößte Stadt des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben. Neu-Ulm ist eines von 23 Oberzentren und bildet mit Ulm ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit circa 180.000 Menschen. Seit dem Abzug der US-Armee 1991 befindet sich die 60.000-Einwohner-Stadt in einem rapiden städtebaulichen Wandel, der durch verschiedene Großprojekte wie Umbau des Bahnareals mit Neu-Ulm 21 oder auch die Landesgartenschau 2008 geprägt wurde.

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