Brandschutznachweise Marienfelde von zertifizierten Sachverständigen für Marienfelde.

Fakten zum Brandschutznachweis Marienfelde

Ein Brandschutznachweis zählt zu den bautechnischen Nachweisen im Baugenehmigungsverfahren. Er legt fest und dokumentiert, wie bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen des Brandschutzes im Objekt sichergestellt werden und ist Grundlage für die spätere Bauausführung. Der Brandschutznachweis ist die Grundlage für die Prüfung des Brandschutzes im Genehmigungsverfahren, bei behördlichen Kontrollen sowie bei der Prüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen. Der Brandschutznachweis gilt auch dann als Bauvorlage, wenn er der Bauaufsichtsbehörde nicht vorzulegen ist.

Wer erstellt den Brandschutznachweis in Marienfelde?

Der Brandschutznachweis in Marienfelde wird durch den für das Bauvorhaben bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser erstellt. Der Marienfelder Entwurfsverfasser oder der Bauherr können sich auch eines geeigneten Fachplaners aus Marienfelde und Umgebung bedienen, der für seinen Teil verantwortlich ist, sofern er ebenfalls für das Bauvorhaben als Entwurfsverfasser zugelassen ist oder ein Prüfsachverständiger für Brandschutz ist. Die Verantwortung für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachplanungen obliegt dem Entwurfsverfasser.

Der Brandschutznachweis muss das gesamte Bauvorhaben berücksichtigen. Bei wesentlicher Änderung bestehender baulicher Anlagen sind auch die Teile zu berücksichtigen, die mit der Änderung in konstruktivem Zusammenhang stehen.

Wann muss ein Marienfelder Brandschutznachweis vorgelegt werden?

Grundsätzlich ist bei jedem Bauvorhaben in Marienfelde ein eigener Nachweis zum vorbeugenden Brandschutz zu erstellen. Dieser Nachweis wird bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, bei Sonderbauten und bei Mittel- und Großgaragen geprüft.

Prüfpflicht – Brandschutznachweis Marienfelde

Die Prüfpflicht bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, sowie bei Mittel- und Großgaragen gilt auch für Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren und im Vereinfachten Genehmigungsverfahren.

Soll die jeweilige Baurechtsbehörde den Brandschutznachweis prüfen ist der Brandschutznachweis zwingend mit den Bauantragsunterlagen einzureichen.

Oft erstellen verschiedene Personen die Eingabepläne und die Pläne für den Brandschutznachweis. Daher muss die Architektin oder der Architekt darauf achten, dass alle Unterlagen übereinstimmen und vor allem keine widersprüchlichen Aussagen darin getroffen werden.

Brandschutznachweis Marienfelde

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Ist ein Ortsteil des siebten Verwaltungsbezirks Tempelhof-Schöneberg im Süden der Stadt.

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