Feuerwehrpläne Lichtenberg von zertifizierten Sachverständigen für Lichtenberg.

Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln für die Lichtenberger Feuerwehr damit diese sicher und schnelle Hilfe leisten kann. Feuerwehrpläne Lichtenberg sind in der DIN 14095 geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Diese liefern für die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum LichtenbergerObjekt die wesentlichen Informationen, um eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage zu ermöglichen.

Der Feuerwehrplan trägt dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben Feuerwehrpläne Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.

Feuerwehrpläne Lichtenberg enthalten folgende Angaben:

  • Darstellung der baulichen Anlage in Lichtenberg
  • Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse
  • Durchfahrtsbreiten und -höhen
  • Flächen für die Lichtenberger Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen
  • angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung
  • Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung
  • Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung
  • Trennwände, Brandabschnitte
  • Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
  • Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen
  • Bodeneinläufe
  • Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom

Mehrteilige Feuerwehrplänn setzt sich in Lichtenberg üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan wie folgt zusammen:

  • Übersichtslageplan
  • Objektpläne
  • Verzeichnis mit Legende
  • Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation

Unter Berücksichtigung der DIN 14095 sollen sie in Lichtenberg ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten, die ihnen übertragene Planerstellung sachgerecht durchführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können. Feuerwehrpläne erfordern die Absprache bzw. Genehmigung der zuständigen Lichtenberger Brandschutzdienststelle und müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde Lichtenberg gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Sie sind durch den Bauherren, den Eigentümer der baulichen Anlage bzw. den Genehmigungsinhaber bereitzustellen.

Sollten Sie Feuerwehrpläne benötigen, wir sind für Sie im Einsatz. Rufen Sie uns unter 09278-774500 an oder nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Makrolage Lichtenberg

Lichtenberg ist der elfte Verwaltungsbezirk und hatte 280.721 Einwohner per 31. Dezember 2015. Er entstand 2001 durch die Fusion der bis dahin eigenständigen Bezirke Lichtenberg und Hohenschönhausen. Hohenschönhausen und Lichtenberg waren zu DDR-Zeiten Stadtbezirke in Ost-Berlin. Alle Ortsteile des heutigen Bezirks gehören seit der Gründung von Groß-Berlin im Jahr 1920 zum Berliner Stadtgebiet, darunter der namensgebende Ortsteil Lichtenberg.

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