Brandschutzordnungen Lichtenberg von zertifizierten Sachverständigen für Lichtenberg.

Die Brandschutzordnung leistet einen wirksamen Beitrag zum Brandschutz, indem diese durch Informationen, Aufgabenbeschreibungen und Verhaltenshinweisen den betrieblichen Brandschutz nach einheitlichen Vorgaben regelt.

Brandschutzordnung Lichtenberg gemäß DIN 14096

Gemäß DIN 14096 Brandschutzordnung – "Regeln für das Erstellen und das Aushängen" – enthält eine Brandschutzordnung allgemeine und auf bestimmte Objekte speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln

  • zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen
  • zur Brandverhütung
  • zur Brandbekämpfung
  • zum Verhalten bei Bränden
  • zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen

Somit kann eine Brandschutzordnung als eine Art Betriebsanweisung für den Gefahrenfall betrachtet werden, die vorbeugende Maßnahmen, allgemeine Verhaltensregeln und spezielle Gefahrenabwehrmaßnahmen verbindlich regelt. Alle für den Brandfall relevanten Informationen und Regelungen werden mit der Brandschutzordnung durch Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben.

Brandschutzordnung Lichtenberg - Die drei Teile.

Die DIN 14096 sieht eine Aufteilung der Brandschutzordnung in drei Teile vor:

  • Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten.
  • Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes.
  • Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind.

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Makrolage Lichtenberg

Lichtenberg ist der elfte Verwaltungsbezirk und hatte 280.721 Einwohner per 31. Dezember 2015. Er entstand 2001 durch die Fusion der bis dahin eigenständigen Bezirke Lichtenberg und Hohenschönhausen. Hohenschönhausen und Lichtenberg waren zu DDR-Zeiten Stadtbezirke in Ost-Berlin. Alle Ortsteile des heutigen Bezirks gehören seit der Gründung von Groß-Berlin im Jahr 1920 zum Berliner Stadtgebiet, darunter der namensgebende Ortsteil Lichtenberg.

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