Brandschutzkonzepte Kaulsdorf vom Sachverständigen.

Seit zwei Generationen gehört die Erstellung von Brandschutzkonzepten in Kaulsdorf zu unseren Tätigkeitschwerpunkten. Dabei reicht unsere Expertise von Brandschutznachweisen und -gutachten bis zur fachlichen Bauleitung Ihrer Umbau- oder Neubaumaßnahmen. Ab Beginn unseres Auftrages legen wir größten Wert auf den vorbeugenden Brandschutz.

Ob bei Einfamilienhäusern, Wohnanlagen / Mehrfamilienhäuser, Industriebauten oder Immobilien mit besonderer Nutzung (Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Seniorenwohnheime / Altenheime, Garagen, Hochhäusern etc.) – Sie als Kaulsdorfer Kunde profitieren stets von unserer Fachkompetenz und Erfahrung, die wir uns in unserer jahrzehntelangen Tätigkeit alstätige Sachverständige im Bauwesen und Brandschutz erarbeitet haben. Wir garantieren Ihnen eine ganzheitliche Brandschutzplanung in Kaulsdorf

Unsere weiteren Tätigkeitsfelder sind im Raum Kaulsdorf: Bestandsanalysen, Brandschutzberatung, Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten und externer Brandschutzbeauftragter.

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SERVICE
Persönliche Beratung Fester Ansprechpartner Leistungen aus einer Hand
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Kompetenz
Studierte Ingenieure Geprüfte Sachverständige Ständige Fort - & Weiterbildung
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EFFIZIENZ
Zeitersparnis Kostenersparnis Wirtschaftliche Planung
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Transparenz
Klare Projektdefinition Ständiger Direktkontakt Rücksprache mit Architekten

Makrolage Kaulsdorf

Kaulsdorf ist ein Ortsteil im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Gemeinsam mit Biesdorf und Mahlsdorf befindet sich hier Deutschlands größtes zusammenhängendes Gebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern.[1]

Unmittelbare Nachbarstädte: Berlin, Moabit, Gesundbrunnen, Kreuzberg, Tiergarten,

Wer darf in Kaulsdorf Brandschutzkonzepte erstellen?

Kaulsdorf liegt in Berlin. Wer in Kaulsdorf und Umgebung Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise oder Feuerwehrpläne erstellen darf, regelt in Berlin die geltende Bauordnung. Hier ist einschlägig:

Der Brandschutznachweis ist zusätzlich zu den Bauvorlagen zu erstellen und besteht aus eigenständigen Unterlagen, deren Grundlage die Bauvorlagen gemäß § 9 Abs. 4 der Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und das Verfahren im Einzelnen ( BauVerfVO) sind.
Der Entwurfsverfasser (§ 55 BauO Bln) hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Brandschutznachweis und die Bauvorlagen nicht widersprechen. Fachplaner (§ 55 Abs. 2 BauO Bln) sollen den Entwurfsverfasser informieren, wenn der Brandschutznachweis Änderungen der Bauvorlagen bedingt.
Der Brandschutznachweis ist anhand der Anforderungen des § 11 Abs. 1 BauVerfVO zu erstellen; bei Sonderbauten gelten zusätzlich die Anforderungen nach § 11 Abs. 2 BauVerfVO.
Sollen von den materiellen Brandschutzanforderungen der BauO Bln Abweichungen nach § 68 Abs.1 BauO Bln erteilt oder Erleichterungen im Sinne von § 52 Absatz 1 Satz 2 BauO Bln gewährt werden, sind die Gründe und ggf. die brandschutztechnischen Kompensationsmaßnahmen im Brandschutznachweis darzustellen.
Für Sonderbauten und Gebäude der Gebäudeklasse 5 sind in Kaulsdorf von einem Amt oder einem Brandschutzprüfsachverständigen zu prüfen. Wir arbeiten in Kaulsdorf mit unterschiedlichen Brandschutzprüfsachverständigen zusammen.
Für die Erstellung von Brandschutznachweisen der Gebäudeklasse 1 bis 3 ist eine Bauvorlageberechtigung notwendig.

Wir erfüllen die Voraussetzungen, um für alle Gebäudeklassen in Kaulsdorf die Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise zu erstellen.

Karl Hügerich GmbH – Sachverständige für Brandschutz & Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise werden bei uns nur durch unsere Ingenieure und Sachverständigen durchgeführt. Diese sind nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierte Sachverständige im Brandschutzwesen.

Überlassen Sie Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kunden und Mandanten nicht dem Zufall. Vertrauen Sie auf unsere Qualifikation und unseren Fachverstand. Wir werden Sie mit unserem Know How überzeugen.

Brandschutzkonzepte Kaulsdorf
Brandschutznachweise Kaulsdorf

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Mit dieser Formulierung in den Landesbauordnungen schreibt der Gesetzgeber für JEDES Bauvorhaben den Nachweis über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen zwingend vor.

Für einfache Bauvorhaben (wie Wohnhäuser, kleinere Industriebauten oder Pensionen) genügt in der Regel der sogenannte Brandschutznachweis. Diesen erstellen wir Ihnen gerne - nutzen Sie einfach unser Anfrageformular.

Besondere Bauten erfordern regelmäßig ein vollständiges Brandschutzkozept. Es gilt: Je früher der Brandschutz in die baurelevanten Planungen mit einfließt, desto weniger Kosten und Verzögerungen entstehen in der Folge.

Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit unseren Brandschutzexperten auf - wir führen Ihr Brandschutzkonzept zu einem erfolgreichen Abschluss.

Dafür garantieren wir mit unserer Expertise.

Ihre Karl Hügerich GmbH

wie wir arbeiten

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Bedarf ermitteln

Mit unserem einfachen Online-Fragebogen ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf in nur zwei Minuten.

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Angebote erhalten

Wir bearbeiten Ihre Anfrage binnen zwei Werktagen und übermitteln Ihr persönliches Angebot.

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Umsetzung

Unsere Sachverständigen kümmern sichum Ihr Bauvorhaben und Ihren Brandschutz.

Mit Brandschutzkonzeptenan Ihrer Seite