Feuerwehrpläne Gesundbrunnen von zertifizierten Sachverständigen für Gesundbrunnen.
Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln für die Gesundbrunner Feuerwehr damit diese sicher und schnelle Hilfe leisten kann. Feuerwehrpläne Gesundbrunnen sind in der DIN 14095 geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Diese liefern für die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum GesundbrunnerObjekt die wesentlichen Informationen, um eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage zu ermöglichen.
Der Feuerwehrplan trägt dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben Feuerwehrpläne Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.
Feuerwehrpläne Gesundbrunnen enthalten folgende Angaben:
- Darstellung der baulichen Anlage in Gesundbrunnen
- Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse
- Durchfahrtsbreiten und -höhen
- Flächen für die Gesundbrunner Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen
- angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung
- Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung
- Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung
- Trennwände, Brandabschnitte
- Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
- Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen
- Bodeneinläufe
- Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom
Mehrteilige Feuerwehrplänn setzt sich in Gesundbrunnen üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan wie folgt zusammen:
- Übersichtslageplan
- Objektpläne
- Verzeichnis mit Legende
- Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation
Unter Berücksichtigung der DIN 14095 sollen sie in Gesundbrunnen ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten, die ihnen übertragene Planerstellung sachgerecht durchführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können. Feuerwehrpläne erfordern die Absprache bzw. Genehmigung der zuständigen Gesundbrunner Brandschutzdienststelle und müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.
Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde Gesundbrunnen gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Sie sind durch den Bauherren, den Eigentümer der baulichen Anlage bzw. den Genehmigungsinhaber bereitzustellen.
Sollten Sie Feuerwehrpläne benötigen, wir sind für Sie im Einsatz. Rufen Sie uns unter 09278-774500 an oder nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
SERVICE
Kompetenz
EFFIZIENZ
Transparenz
Makrolage Gesundbrunnen
Gesundbrunnen ist ein Ortsteil im Bezirk Mitte. Im Jahr 1861 wurden Gesundbrunnen und das benachbarte Wedding nach Berlin eingemeindet. Mit dem Groß-Berlin-Gesetz von 1920 gingen beide Orte im Bezirk Wedding auf. Der heutige Ortsteil Gesundbrunnen entstand mit anderer Abgrenzung im Rahmen der Verwaltungsreform 2001 durch Teilung des alten Bezirks Wedding.
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