Brandschutzkonzept für Altenheime in Marienberg

Gerade in Einrichtungen, in denen sich hilfsbedürftige Personen aufhalten und Leben, kommt der Sicherheit der Bewohner besondere Bedeutung zu. Ein solides Konzept für vorbeugenden Brandschutz kann für ältere Menschen einen wertvollen Beitrag zu ihrem subjektiven Sicherheitsempfinden und letztlich zur objektiven Sicherheit.

Wer haftet für den Brandschutz im Altenheim?

Für Brandschutzkonzepte in Altenheimen Marienberg ist immer der Betreiber verantwortlich. Ein entsprechendes Bradschutzkonzept für Alltenheime und Pflegheime muss bei der Bauantragsstellung gemeinsam mit dem Brandschutznachweis für Altenheime eingereicht werden.

Aufgrund der besonderen Funktion der Altenheime Marienberg stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen an Brandschutzkonzepte für Alten- und Pflegeheime. Nicht zuletzt stellt die Brandgefahr eine ernste Bedrohung für diese Einrichtungen dar. Während der materielle Schaden eines Brandes durch eine Versicherung abgedeckt ist, sind Schäden oder gar Verluste von Leib und Leben unersetzbar und führen für den oder die Betreiber von Altenheimen stets zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Wozu Brandschutzkonzepte Altenheime Marienberg?

Aus den vorgenannten Gründen sollten Sie bereits frühzeitig den vorbeugenden Brandschutz in die Planung Ihres Altenheims oder Pflegeheims integrieren. Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz verfügen dabei über die notwendige Sachkenntnis und gesetzliche Zulassung, um ein Brandschutzkonzept für Marienberger Altenheime zu erstellen.

Die Arbeit unserer Sachverständigen dient dabei der Sicherheit Ihrer EInrichtung und sichert

  • Die Verhinderung der Entstehung eines Brandes
  • Die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
  • Ermöglichung der Rettung von Menschen und Tieren
  • Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten.

Seit 20 Jahren Brandschutz für Altenheime Marienberg

Unser Sachverständigenbüro ist seit mehr als 20 Jahren auf die Erstellung von Brandschutzkonzepten spezialisiert. Dabei bildete die Erstellung von Brandschutzkonzepten für Altenheime in Marienberg und Umgebung auch einen Schwerpunkt unserer Arbeit. Nutzen Sie unsere langjährige Expertise im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und der Erstellungen von Brandschutzkonzepten für Altenheime. Wir ertsellen Ihr Brandschutzkonzept schnell, transparent und zuverlässig.

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SERVICE
Persönliche Beratung Fester Ansprechpartner Leistungen aus einer Hand
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Kompetenz
Studierte Ingenieure Geprüfte Sachverständige Ständige Fort - & Weiterbildung
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EFFIZIENZ
Zeitersparnis Kostenersparnis Wirtschaftliche Planung
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Transparenz
Klare Projektdefinition Ständiger Direktkontakt Rücksprache mit Architekten

Makrolage Marienberg

Marienberg ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Erzgebirgskreis, im Südosten von Chemnitz. Der Fläche nach ist Marienberg die größte Gemeinde des Landkreises. Die Stadt selbst liegt auf einer Hochfläche nördlich des bewaldeten Erzgebirgskammes.

Unmittelbare Nachbarstädte: Dresden, Chemnitz, Freiberg, Freital, Annaberg-Buchholz,

Wer darf in Marienberg Brandschutzkonzepte für Altenheime erstellen?

Marienberg liegt in Sachsen. Wer in Marienberg und Umgebung Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für Altenheime und Pflegeheime erstellen darf, regelt in Sachsen die geltende Bauordnung. Hier ist einschlägig:

Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, und Erschütterungsschutz ist nach näherer Maßgabe der Verordnung aufgrund § 88 Absatz 3 nachzuweisen (bautechnische Nachweise). Dies gilt nicht für verfahrensfreie Bauvorhaben, einschließlich der Beseitigung von Anlagen, soweit nicht in diesem Gesetz oder in der Rechtsverordnung aufgrund § 88 Absatz 3 anderes bestimmt ist. Die Bauvorlageberechtigung nach § 65 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 4 schließt die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise ein, soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt ist.

Bei

  1. Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 und
  2. sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind,

muss der Standsicherheitsnachweis von einer Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt sein, die in einer von der Ingenieurkammer Sachsen zu führenden Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen.

Auch bei anderen Bauvorhaben darf der Standsicherheitsnachweis von einem Tragwerksplaner nach Satz 1 oder 2 erstellt werden. Bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach § 88 Absatz 1 Nummer 3, muss der Brandschutznachweis erstellt sein von

  1. einem für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigten, der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
  2. a)einem Angehörigen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat, oder

    b)einem Absolventen einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,

und der in einer von der Architektenkammer Sachsen oder der Ingenieurkammer Sachsen zu führenden Liste der qualifizierten Brandschutzplaner eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen. Auch bei anderen Bauvorhaben darf der Brandschutznachweis von einem Brandschutzplaner nach Satz 4 erstellt werden. Die Anerkennung als Prüfingenieur im Sinne der Verordnung nach § 88 Absatz 2 schließt die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise in seinem jeweiligen Fachbereich ein. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz zur Erstellung von Standsicherheits- oder Brandschutznachweisen niedergelassen sind, gilt § 65 Absatz 4 bis 6 mit der Maßgabe entsprechend, dass die Anzeige oder der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der zuständigen Stelle einzureichen ist. Zuständige Stelle für Personen nach Satz 1 ist die Ingenieurkammer Sachen, für Personen nach Satz 4 die Ingenieurkammer Sachsen oder die Architektenkammer Sachsen und für Personen nach Satz 7 die oberste Bauaufsichtsbehörde.

Karl Hügerich GmbH – Sachverständige für Brandschutz & Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise werden bei uns nur durch unsere Ingenieure und Sachverständigen durchgeführt. Diese sind nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierte Sachverständige im Brandschutzwesen.

Überlassen Sie Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kunden und Mandanten nicht dem Zufall. Vertrauen Sie auf unsere Qualifikation und unseren Fachverstand. Wir werden Sie mit unserem Know How überzeugen und erstellen das Brandschutzkonzept für Ihr Altenheim schnell, wirtschaftlich und zuverlässig.

Brandschutzkonzepte für Altenheime Marienberg

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Mit dieser Formulierung in den Landesbauordnungen schreibt der Gesetzgeber für JEDES Bauvorhaben – und damit im Besonderen für Altenheime oder Pflegeheime Marienberg – den Nachweis über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen zwingend vor. Im Falle von Alten- und Pflegeheimen ist insbesondere der eingeschränkten Mobilität der Bewohner Rechnung zu tragen.

Besondere Bauten – hierzu zählen insbesondere Einrichtungen der Altenpflege – erfordern regelmäßig ein vollständiges Brandschutzkozept. Es gilt: Je früher der Brandschutz in die baurelevanten Planungen mit einfließt, desto weniger Kosten und Verzögerungen entstehen in der Folge.

Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit unseren Brandschutzexperten auf - wir führen Ihr Brandschutzkonzept für Altenheime Marienberg zu einem erfolgreichen Abschluss.

Dafür garantieren wir mit unserer Expertise.

Ihre Karl Hügerich GmbH

wie wir arbeiten

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Mit unserem einfachen Online-Fragebogen ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf in nur zwei Minuten.

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Wir bearbeiten Ihre Anfrage binnen zwei Werktagen und übermitteln Ihr persönliches Angebot.

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Umsetzung

Unsere Sachverständigen kümmern sichum Ihr Bauvorhaben und Ihren Brandschutz.

Mit Brandschutzkonzeptenan Ihrer Seite