Flucht und Rettungsplan Apolda von zertifizierten Sachverständigen für Apolda.
Vereinfacht gesprochen: Flucht- und Rettungspläne sollen Menschen helfen, sich selbst vor oder während ihres Aufenthaltes über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren und ergänzen das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage.
Internationale Standards für Flucht- und Rettungspläne
Inzwischen ist eine international vorgeschriebene einheitliche Kommunikation von Sicherheitsinformationen für die Benutzer von baulichen Anlagen bereitzuhalten. Flucht- und Rettungspläne sollen bei einem Notfall, Unfall oder Brand den gekennzeichneten Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder zu einem sicheren Ort anzeigen und enthalten zusätzlich Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.
Diese sind sowohl in öffentlichen Bereichen als auch am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z.B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen.
Flucht- und Rettungspläne sind stets aufs Wesentliche reduziert und enthalten lediglich einen darstellenden Grundriss.
Flucht- und Rettungspläne muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- Lage der Notausgänge
- Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung
- Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen
- Lage der festgelegten Sammelplätze
- Standort des Betrachters
- Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
- Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farbcodes
- je nach Nutzern auch in der Landessprache der Nutzer
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Transparenz
Makrolage Apolda
Apolda ist die Kreisstadt des Landkreises Weimarer Land im Städtedreieck mit Weimar und Jena. Im Nordwesten des Stadtgebiets fließt die Ilm. In der Raumordnung des Freistaates Thüringen nimmt die Stadt den Rang eines Mittelzentrums ein. Apolda war von 1922 bis 1950 eine kreisfreie Stadt und hat seit 1952 den Status einer Kreisstadt.
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